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„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern.
Tot ist nur, wer vergessen wird.“
Immanuel Kant
Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen –
und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die
uns nahe waren. Was aber geschieht, wenn man sich um
die Grabpflege nicht (oder nicht mehr) selbst kümmern
kann – weil man umzieht oder die Gesundheit es nicht
mehr zulässt? Und wer versorgt einmal das eigene Grab?
Für diese Fälle können Sie vorsorgen: mit der Dauergrabpflege.
Dieses spezielle Serviceangebot Ihres
Friedhofsgärtners können Sie flexibel nach Ihren
individuellen Wünschen gestalten. Ein Vertrag über
Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und
fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes.
Die Nordwestdeutsche Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH
ist zuständig für den Nordwesten der Bundesrepublik
Deutschland.
In Zusammenarbeit mit rund 250 friedhofsgärtnerischen
Betrieben bieten wir Ihnen auf mehr als 400 Friedhöfen
treuhänderisch abgesicherte Dauergrabpflege-Verträge – und
dies seit über 40 Jahren!
